ZUSCHÜSSE
Seitens unserer Verbände gibt es diverse Fördertöpfe, aus denen Ihr mit gewissen Vorraussetzungen Fördergelder beantragen könnt.
Jugendbildungs-Maßnahmen
Was sind Jubis?
Bildungsveranstaltungen für Jugendliche bis einschließlich 26 Jahre, im politischen, sozialen, berufsbezogenen, ökologischen, kulturellen, religiösen oder sportlichen Bereich.
Für wen?
Die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und andere freie Träger der Jugendarbeit.
Wie?
Für alle Jugendorganisationen, die eigene Landesverbände haben, wird der Zuschuss über diese verteilt, d.h. dort müssen auch die Anträge gestellt werden. Der mögliche Zuschuss beträgt zwischen 10,50 € je Tag und Teilnehmer/-in (Tagessatzförderung), bis zu 60 % der höchstens förderungsfähigen und angemessenen Kosten (Prozentförderung) oder bis zu maximal 21,00 € je Tag und Teilnehmer/- in (Zuschussobergrenze). Der Zuschuss kann jedoch nie höher sein als der Fehlbetrag.
Antragsberechtigt innerhalb der BSJ sind:
- Bezirksjugendleitungen
- Kreisjugendleitungen
- Fachverbandsjugendleitungen
- Vereinsjugendleitungen
Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und Jugendleitern (AEJ)
Was sind AEJ-Maßnahmen?
Maßnahmen zur Ausbildung und Qualifizierung von i.d.R. ehrenamtlichen Mitarbeiter/- innen und Verantwortlichen in der Jugendarbeit, die mindestens 15 Jahre alt sind und wenn der Charakter der Maßnahme im Sinne der Aus- und Fortbildung in einem oder mehreren Gebieten der Jugendarbeit gewahrt ist.
Für wen?
Die im Bayerischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen und andere freie Träger der Jugendarbeit.
Wie?
Für alle Jugendorganisationen, die eigene Landesverbände haben, wird der Zuschuss über diese verteilt, d.h. dort müssen auch die Anträge gestellt werden.
Der Zuschuss beträgt bis zu 16,50 € je Tag und Teilnehmer/-in oder bis zu 70 % der höchstens förderungsfähigen und angemessenen Kosten; d.h., max. beträgt der Zuschuss 24,50 € pro Tag und Teilnehmenden. Der Zuschuss darf den Fehlbetrag nicht überschreiten.
Bei weniger als 10 Teilnehmenden beträgt der Zuschuss maximal bis zu 16,50 Euro, die Möglichkeit der Prozentförderung entfällt.
Freizeitmaßnahmen
Wer?
Antragsberechtigt sind KJR Mitgliedsorganisationen und freie Träger der Jugendhilfe im Landkreis Fürstenfeldbruck.
Voraussetzungen der Zuwendung
- Die Maßnahmen müssen mindestens eine Übernachtung beinhalten und zwei volle Tage dauern
- Gefördert werden Teilnehmer:innen aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck ab dem Alter von 6 bis einschließlich 26 Jahre. Die Mindestteilnehmer:innenzahl ist 8 Personen
- Alle Antragsinformationen finden Sie im Download der Richtlinien zur Förderung von Freizeitmaßnahmen
- Die Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe, die nicht Mitglied im KJR sind, ist nur nach Vorlage eines Nachweises des Sitzes der Organisation sowie der Gemeinnützigkeit möglich
Höhe der Zuwendung
- in 2023 10.- € pro Tag und Teilnehmer:in oder Betreuer:in.
- maximal 7.500.- € je Freizeitmaßnahme. Es kann maximal ein Zuschuss in Höhe des Fehlbedarfs beantragt werden (=Defizitförderung)